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Steuerbonus auf Handwerkerleistungen verdoppelt
Bessere Absetzbarkeit nützt Privathaushalten und Handwerkern
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit Wirkung ab Januar 2009
noch besser von der Steuer absetzbar.
Der seit 2006 geltende Steuerbonus von bis zu 600 Euro (= 20 % von 3.300 Euro) pro Jahr wurde für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2008 erbracht
werden, auf 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro
verdoppelt. Damit sind bis zu 6.000 Euro Arbeitskosten (einschließlich
Umsatzsteuer) begünstigt.
Der Steuerbonus gilt nicht nur für Hausbesitzer. Auch Mieter können bei
Renovierungen, Modernisierungen und Verschönerungsarbeiten die Arbeitsleistung
des Handwerkers steuermindernd geltend machen. Bedingung ist, dass ein
Handwerksbetrieb beauftragt und auf der Rechnung die Arbeitsleistung gesondert
aufgeführt wird.
Wie Sie mit Raumausstatter-Leistungen vom Steuerbonus profitieren können, erfahren Sie
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