Hauptmenü
Startseite
Kunden-Infos
Presse
Mitgliedsverbände
Partner
Service/Leistungen
Fachbücher
Betriebsführung
Berufsbildung
Jungmeister
Suchen
Login
Betriebssuche
Raumausstatter / Sattler
Kontakt / Impressum
Kontakt
Impressum
Sie sind hier: Startseite arrow Kunden-Infos
Kunden-Infos

QIH-Siegel

Kunden bewerten Raumausstatter-Meisterbetriebe

Sich in den eigenen vier Wänden wohl zu fühlen, hängt maßgeblich von der Realisierung der ganz persönlichen Einrichtungswünsche ab. Lassen sich Ideen und Wünsche nicht selbst umsetzen, ist das Knowhow eines guten Raumausstatters gefragt.  Nur - wie erkennt man bei der großen Anzahl von Betrieben noch, welcher Raumausstatter auch wirklich gut ist?

Wichtigstes Auswahlkriterium ist die Kompetenz eines Betriebes. Meisterbetriebe der Innung erfüllen hohe Qualitätsstandards. Sie besitzen die nötigen Fertigkeiten und führen ihre Arbeiten stets kundenorientiert aus.  

Darüber hinaus nehmen bereits viele qualifizierte Raumausstatter-Meisterbetriebe freiwillig am QIH-Kundenbewertungsverfahren teil, um mit dem Gütesiegel „Qualität im Handwerk“ ausgezeichnet zu werden. Dabei entscheiden ausschließlich Kunden, ob ein Raumausstatter-Betrieb die Auszeichnung verdient.

 

Mehr InfosSteuerbonus auf Handwerkerleistungen verdoppelt

Bessere Absetzbarkeit nützt Privathaushalten und Handwerkern

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit Wirkung ab Januar 2009 noch besser von der Steuer absetzbar.

Der seit 2006 geltende Steuerbonus von bis zu 600 Euro (= 20 % von 3.300 Euro) pro Jahr wurde für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2008 erbracht werden, auf 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro verdoppelt. Damit sind bis zu 6.000 Euro Arbeitskosten (einschließlich Umsatzsteuer) begünstigt.

Der Steuerbonus gilt nicht nur für Hausbesitzer. Auch Mieter können bei Renovierungen, Modernisierungen und Verschönerungsarbeiten die Arbeitsleistung des Handwerkers steuermindernd geltend machen. Bedingung ist, dass ein Handwerksbetrieb beauftragt und auf der Rechnung die Arbeitsleistung gesondert aufgeführt wird.

Wie Sie mit Raumausstatter-Leistungen vom Steuerbonus profitieren können, erfahren Sie

 
Copyright © Zentralverband Raum und Ausstattung