Hinweise zur Maut – Voranmeldemöglichkeit zur Handwerkerausnahme

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Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 wird die Bundesfernstraßenmaut auf den Bereich über 3,5 t bis unter 7,5 t tzGm ausgedehnt. Durch die vom Handwerk auf europäischer Ebene und dann im Bundesfernstraßenmautgesetz durchgesetzte Handwerkerausnahme wird ein

Großteil der Handwerksbetriebe auch zukünftig von Mautzahlungen freigestellt bleiben. Bitte beachten Sie, dass diese Mautpflicht nur relevant wird, wenn auch das „Motorfahrzeug“ über 3,5 t tzGm aufweist. Nur in diesem Fall wird die tzGm eines Anhängers mitgezählt.

Die Handwerkausnahme gilt nur bis unter 7,5 t tzGm.

Hierzu erklärt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV):

„Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug (mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse) von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden/wurden. Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle Berufe, die in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind, sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, die dem Handwerk zugeordnet sind und deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist.“

Es gibt für Handwerksbetriebe die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis vorab bei Toll Collect als „mautbefreit“ eintragen zu lassen, um die regelmäßige Zustellung von Klärungsschreiben von „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“ zu vermeiden. Zur Eintragung der Vorabbefreiung sind Angaben zum Unternehmensnamen und Sitz, zur Eintragung gemäß den Anlagen der Handwerksordnung A, B1 und B2 sowie zu den auf den Betrieb gemeldeten Fahrzeugen erforderlich. Unabhängig davon, muss bei jeder Einzelfahrt die Einhaltung der Voraussetzungen der Handwerkerausnahme gewährleistet sein.

Meldeportal von Toll Collect:

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/anzeige_einer_handwerklichen_taetigkeit/formular_anzeige_handwerkliche_taetigkeit.html#/kundendaten

FAQ zur Meldung für die Handwerkerausnahme:

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/service/fragen___antworten/mautaenderungen_2023_und_2024/handwerkerfahrzeuge_melden/p1745_faq_meldung_zur_handwerkerausnahme.html