Raumausstatter leisten was

Auszeichnung auf dem Landesverbandstag der Raumausstatter Niedersachsen 2017 in Göttingen

Auf dem Landesverbandstag des Landesinnungsverband Niedersachsen für das Raumausstatter- und Sattler-Handwerk in Göttingen wurde der Raumausstatter-Betrieb Tubbesing aus Uchte mit der „Qualität im Handwerk“-Ehrenurkunde für die 1.000ste Kundenbewertung „sehr gut“ ausgezeichnet. Die Vergabe der Urkunde erfolgte durch den Landesinnungsmeister Rainer Lüske sowie den Geschäftsführer der Fördergesellschaft Qualität im Handwerk, Herrn Henning Cronemeyer. Der Raumausstatter-Betrieb Tubbesing nimmt bereits seit 2009 an dem Bewertungsverfahren teil und gehört damit zu den besten Betrieben der Branche.

„Wir sind stolz auf die vielen guten Bewertungen durch unsere Kunden. Dies ist nicht nur ein großartiger Motivationsschub für unsere Mitarbeiter, sondern auch eine Bestätigung dafür, dass sich Qualität im Handwerk auszahlt“, freut sich Jürgen Tubbesing, der stellvertretend für das ganze Tubbesing-Team die Ehrung freudestrahlend entgegen nahm.

Qualitätssiegel stehen für gute Arbeit und reibungslose Prozessabläufe. Sie helfen zudem dabei, ein Unternehmen und seine Arbeit hinsichtlich seiner Qualität zu bewerten. Nachhaltig sind derartige Siegel jedoch erst dann, wenn die zu ihrer Erlangung notwendigen Leistungen kontinuierlich erbracht werden. Dafür bürgt das Siegel von „Qualität im Handwerk“ (qih), das seit 2007 eine Bewertung durch die Kunden ermöglicht. Das Besondere dabei ist, dass nur Innungsbetriebe, die dauerhaft die entsprechenden positiven Kundenbewertungen vorweisen können, dieses Siegel führen dürfen. So wird gewährleistet, dass Unternehmen mit dem qih-Siegel stets höchste Qualitätsmaßstäbe einhalten.

Über die „Qualität im Handwerk“: Die im April 2007 gegründete “Qualität im Handwerk”- Fördergesellschaft (qih) mit Sitz in Köln überprüft als neutrale Stelle die Kundenbewertungen der Gewerke Farbe, Gestaltung, Bautenschutz, Fahrzeuglackierer, Raumausstatter, Sattler, Bestatter, Rollladen und Sonnenschutz, Tischler, Dachdecker sowie Textilreiniger. Privat- und Geschäftskunden der Innungsbetriebe können ihre Zufriedenheit mit der erbrachten Leistung per Internet oder per Postkarte anhand objektiver Kriterien mitteilen. Ein Missbrauch des Systems ist nahezu ausgeschlossen, denn Bewertungen können nur von Kunden nach Erhalt einer Rechnung mit Rechnungsnummer und zugehöriger Transaktionsnummer abgegeben werden. Die ausgezeichneten Betriebe können auf der Internetseite der qih bequem nach Postleitzahl gesucht werden. www.qih.de
Köln, im September 2017

PDF-Download