Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus: Welche Maske schützt und welche Alternativen es gibt

Die Nachfrage nach Schutzmasken steigt. Dies gilt vor allem für die Beschäftigten in der Bauwirtschaft und dem Reinigungsgewerbe, die – anders als in anderen Branchen – ihre Tätigkeit fortsetzen und dabei nicht ins Homeoffice ausweichen können. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert, welche Masken wie schützen und was bei der Nutzung von Alternativen zu beachten ist.

Wichtig ist, nur geprüfte Produkte zu beschaffen und zu verwenden – Masken, die beispielsweise nicht zertifiziert sind, können allenfalls als Mund-Nasen-Schutz eingesetzt werden, nicht jedoch als Persönliche Schutzausrüstung (PSA).

Um Unternehmen bei der Bewertung einzelner Maskentypen zu unterstützen und zu informieren, welche Maske wie schützt, stellt die BG BAU eine Entscheidungshilfe für Betriebe der Bauwirtschaft zur Verfügung, die hier abgerufen werden kann:
https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/entscheidungshilfe-fuer-betriebe-der-bauwirtschaft/

Umgang mit Gefahrstoffen

Beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Staub oder Asbest oder Arbeiten in kontaminierten Bereichen muss ein Atemschutz mit Partikelfiltern oder Aktivkohlefiltern gewählt werden. Das gilt auch für den Umgang mit Lösungsmitteln.

Eine Handlungsanleitung, die unter Mitwirkung der BG BAU entstanden ist, gibt konkrete Empfehlungen zum Einsatz von Atemschutz bei Staubbelastungen und kann hier heruntergeladen werden: www.staub-war-gestern.de.

Eine aktuelle Übersicht über getestete Produkte ist zudem unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.cdc.gov/niosh/npptl/topics/respirators/disp_part/n95list1-h.html

Wichtig dabei: Ein Ausatemventil schützt nur den Träger der Maske und nicht die Umstehenden. Die Atemluft der Träger gelangt ungefiltert in die Umgebungsluft. Daher ist hier die klare Empfehlung der BG BAU, alle Beschäftigten, die nicht die Coronavirus-Schutzregeln einhalten können, mit Atemschutz auszustatten.

Mund-Nasen-Schutz: Richtiges Tragen und 1,5 Meter Abstand

Zunehmend kommt auch der sogenannte Mund-Nasen-Schutz (MNS) zum Einsatz, der vor allem Partikel mit Viren des Trägers zurückhält. Dieser einfache Schutz stellt zwar keine PSA dar, kann aber ebenfalls vor einer Ansteckung schützen. Voraussetzung dafür: Alle Beschäftigten tragen einen MNS, halten mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander und berücksichtigen die allgemeinen Hygieneregeln Wie ein MNS richtig getragen wird, zeigt ein Plakat, das unter folgendem Link heruntergeladen werden kann:
https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/mund-nasen-schutz-tragen-din-a2/

Das Plakat gibt es auch ohne Text zum Download unter dem folgenden Link:
https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/mund-nasen-schutz-tragen-ohne-text-din-a2/

Übrigens: Papiertaschentücher, selbst hergestellter Mund-Nasen-Schutz oder OP-Masken sind für die Bauwirtschaft grundsätzlich nicht geeignet und dienen allenfalls als Spuckschutz, etwa, wenn mehrere Personen in einem Auto unterwegs sind.

Weitere Informationen und laufend aktualisierte Angebote gibt es hier:
https://www.bgbau.de/mitteilung/hinweise-schutzmasken/