Aus dem ZVR: Testangebotspflicht für Arbeitgeber + Bezug von Schnelltests

Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 die Testangebotspflicht für Arbeitgeber beschlossen und die Verpflichtung setzt voraussichtlich Mitte/Ende KW 16 ein.  

Laut Verordnungsbegründung können von den Arbeitgebern „PCR-Tests, Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung (in- oder außerhalb der Arbeitsstätte) oder zur Selbstanwendung angeboten werden“. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass „das Angebot an die Beschäftigten zur Durchführung von Testungen durch Dritte die Beauftragung entsprechender Dienstleister miteinschließt“. Die Möglichkeit, den Beschäftigten Selbsttests/Laientests anzubieten dürfte für die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks von besonderer praktischer Bedeutung sein. Wir, als ZVR, sind hierbei auch in der Kommunikation mit der BGRCI, in wie weit wir hier eine Unterstützung erfahren könnten.

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Für alle die an Selbsttest/Laientests interessiert sind haben wir über unseren Geschäftsstellenverbund eine kleine Charge von Tests mit voraussichtlicher Lieferung in KW 18 erworben. Es handelt sich um Nasocheck Comfort SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest (Covid-19-Schnelltest von Lepu medical zur Eigenanwendung – BfArM-Aktenzeichen 5640-S-104/21).
Solange der Vorrat reicht können die Tests per Mail an mail@zvr.de bestellt werden.

Hinweis:
1 Verpackungseinheit (VE) = 5 Tests / Mindestbestellmenge: 5 VE.
Die Verpackungseinheit ist zum Mitgliedspreis von 18,75 € (entspricht 3,75  €/Test) zzgl. MwSt. + Versand erhältlich.