COVID-19 Info-Blog des ZVR

Aktuell geltende Corona-Regelungen im Überblick

Wir möchten gern die aktualisierte Übersicht der wesentlichen arbeitgeberrelevanten Corona-Bundes- und Landesregelungen des ZDH an Sie weitergeben.

Stand: 04.05.2022


Die aktuellen, arbeitgeberrelevanten Corona-Regelungen der Länder im Überblick

Wir möchten Ihnen heute gerne die aktuellen und arbeitgeberrelevanten Corona-Regelungen des ZDH weitergeben.

Die Synopse zu den Landesregelungen finden Sie hier als Download:

Stand: 03.04.2022


Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung verabschiedet

Die Bundesregierung hat eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung beschlossen, die am 20. März 2022 in Kraft tritt und befristet bis zum 25. Mai 2022 gelten soll. Sie sieht vor, dass die Betriebe abhängig von der jeweiligen betrieblichen Gefährdungslage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sog. Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz in ihrem Hygienekonzept festlegen.

Bei der Festlegung der Maßnahmen sind insbesondere das regionale Infektionsgeschehen sowie besondere tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren zu berücksichtigen. Folgende Maßnahmen werden in der Verordnung genannt und sollen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden:

1. das Angebot an die Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, wöchentlich kostenfrei einen Corona-Test in Anspruch zu nehmen,

2. die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen; insbesondere ist zu prüfen, ob die Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten diese in deren Wohnung ausführen können (Anmerkung: Die bisher im Infektionsschutzgesetz festgelegte Homeoffice-Angebotspflicht sowie die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz entfällt mit dem 19. März 2022),

3. die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz). Des Weiteren hat der Arbeitgeber den Beschäftigten weiterhin zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.

Stand: 22.03.2022


ZDH: Förderstopp für die Gebäudeenergieeffizienz-Förderprogramme der KfW

Alle 24.000 Förderanträge, die bis zum 23.01.2022 bei der KfW eingegangen sind, werden nach den bisherigen geltenden Förderkonditionen bearbeitet. Die inhaltliche Neuausrichtung der Effizienzförderung für Neubauten (EH40) sowie für ganzheitliche Sanierungen bleibt zunächst weiterhin offen.
Wir möchten gerne das Rundschreiben des ZDH zum Thema KFW Förderung bezüglich der Effiziensförderung für Neubauten mit Ihnen teilen.

Stand: 02.02.2022


Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung

Hilfen von rund 60 Milliarden Euro wurden bereits ausgezahlt und Kredite von knapp 55 Milliarden Euro in Zeiten von Corona gewährt.
Die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe sowie der erleichterte
Zugang zum Kurzarbeitergeld wurden gerade um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Alle bisher gezahlten Hilfen sowie ein Überblick über noch laufende Hilfen hat die Bundesregierung für Sie aufgelistet. Wir stellen Ihnen das PDF als Download zur Verfügung. Über das PDF haben Sie die Möglichkeit direkt auf die Antragsseite der Wirtschaftshilfen zu gelangen.

Stand 04.01.2022


Corona-MPK mit amtierender Bundeskanzlerin und ihrem designierten Amtsnachfolger am 2. Dezember 2021

Der ZDH hat zur gestrigen (2.12.2021) Corona-MPK ein Schreiben herausgegeben, dass wir gerne hiermit an Sie weitergeben möchten. Weiter finden Sie weiter unten auch die Ergebnisse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021 und die damit umzusetzenden Maßnahmen zur Corona-Pandemie.

Stand 02.12.2021


Informationen zum neuen Infektionsschutzgesetz

Am 18.11.2021 wurden vom Bundesrat Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen, die auch schon vom Bundestag verabschiedet wurden und damit Gültigkeit erlangt haben.

Die neuen Regelungen geben klare Strukturen vor, welche die kommenden Wochen auch für unsere Handwerksbetriebe planbar machen.

Das bundesweit einheitliche Vorgehen sieht vor, dass ab einer Hospitalisierungsrate von 3 auf 2G und ab 6 auf 2G+ umgestellt werden soll. Ab einem überschrittenen Wert von 9 sollen künftig noch weitreichendere Instrumente nach Länderparlamentszustimmung umgesetzt und schließlich zum Einsatz kommen.
Auch ist bundesweit die 3G Regelung am Arbeitsplatz beschlossen worden, wodurch der Arbeitgeber nun einen Informationsanspruch gegenüber ihren Beschäftigten hinsichtlich des Impf-, Sero- oder Teststatus erhalten.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, ist fortan verpflichtet sich täglich zu testen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, allen Beschäftigten in Präsenz mindestens zwei Tests pro Woche anzubieten. Im Gegenzug muss der Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen, wo keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies in der Umsetzung:

  1. Lassen Sie sich den 3G nachweis zeigen und dokumentieren dies.
  2. Impf- und Genesenen-Nachweise müssen einmalig kontrolliert und dokumentiert werden. Generell muss der Nachweis aber für behördliche Kontrollen bereitgehalten werden.
  3. Testnachweise müssen täglich vorgezeigt werden.

Da es auch neue länderspezifische Umsetzungen gibt, bitten wir Sie, die aktuell für Ihren Betrieb geltenden Bestimmungen auf den Seiten Ihrer Handwerkskammer/-Innung in Erfahrung zu bringen, da sie die Regelungen speziell für Ihr Bundesland vorhalten.

Die Regelungen zu den einzelnen Bundesländern finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Auch die Fortführung wichtiger Corona-Hilfsmaßnahmen wurden beschlossen. Hierunter fallen die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe.

Stand: 19.11.2021


Die wichtigsten Informationsseiten zu Covid-19 im Überblick

Unter dem Link https://www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus/ bündelt und aktualisiert das ZDH ständig alle neuen Informationen rund um das Thema Covid-19.

Auch die BG RCI und die BG Bau haben spezielle “Coron-Seiten” welche die Pandemie und den Umgang mit dieser behandeln. Dort finden Sie auch Downloads mit Hinweis-Schildern und entsprechenden Plakaten.

Zur Seite der BG RCI gelangen Sie hier: https://www.bgrci.de/praevention/coronavirus/

Und die Seite der BG Bau finden Sie hier: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/

Stand: immer aktuell


Die BGBAU informiert zur geänderten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Am 10. September 2021 ist die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Sie enthält neue Verpflichtungen für Unternehmen: Diese müssen ihre Beschäftigten jetzt über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Corona-Schutzimpfung informieren.

Wir möchten die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen dabei zeitnah unterstützen, weshalb wir ein umfassendes Angebot erarbeitet haben:

  • Zur Schutzimpfung gegen Covid-19 hat die BG BAU eine Sonderseite www.bgbau.de/corona-imfpungen veröffentlicht, auf der Informationen und Medien rund um das Impfen kompakt zusammengestellt wurden.
  • Dort ist neben Argumentationshilfen, Aushängen und Plakaten insbesondere auch eine neue Unterweisungshilfe (wird in Kürze veröffentlicht) zu finden, die als Schulungsmaterial für die Information der Beschäftigten im Betrieb verwendet werden kann.
  • Außerdem finden Interessierte auch Informationen zum Impfangebot des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU, der sich an den Corona-Schutzimpfungen für Versicherte von Mitgliedsunternehmen der BG BAU beteiligt.

Stand 13. September 2021


Änderung der CoronaEinreiseV

Der UDH informiert in seinem Rundschreiben und dem Merkblatt zu der ab 28. Juli 2021 geltenden Zweite Verordnung zur Änderung der CoronaEinreiseV. Diese normiert neue Quarantäneregelungen bei der Einreise nach Deutschland.

Das Rundschreiben und die Anlagen sind beigefügt:

Stand 28. Juli 2021


Corona-Arbeitschutzverordnung

Alle Neuigkeiten zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung im Juli 2021 finden Sie unter:

https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/coronaschutz-im-betrieb/corona-arbeitsschutzverordnung-das-aendert-sich-ab-1-juli

Stand Juli 2021


ZDH: Information über die Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen sowie inhaltliche Hinweise zur bestehenden Überbrückungshilfe III.


Die Wirtschaft engagiert sich mit Ihren Betriebsärzten!
Machen Sie mit – ab Juni geht’s los!

Stand: immer aktuell

Corona-Muster-Dokumentation

Der ZDH hat die aktualisierte Fassung der Corona-Muster-Dokumentation als Hilfestellung für die Betriebe veröffentlicht. Seien Sie gut gerüstet bei zukünftigen Betriebsprüfungen und Nachschauen. https://www.zdh.de//fachbereiche/steuern-und-finanzen/kassenfuehrung/corona-dokumentation-gut-geruestet-bei-zukuenftigen-betriebspruefungen-und-nachschauen/

Stand: 30.04.2021


Aus dem ZVR: Testangebotspflicht für Arbeitgeber

Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 die Testangebotspflicht für Arbeitgeber beschlossen und die Verpflichtung setzt voraussichtlich Mitte/Ende KW 16 ein.  

Laut Verordnungsbegründung können von den Arbeitgebern „PCR-Tests, Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung (in- oder außerhalb der Arbeitsstätte) oder zur Selbstanwendung angeboten werden“. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass „das Angebot an die Beschäftigten zur Durchführung von Testungen durch Dritte die Beauftragung entsprechender Dienstleister miteinschließt“. Die Möglichkeit, den Beschäftigten Selbsttests/Laientests anzubieten dürfte für die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks von besonderer praktischer Bedeutung sein. Wir, als ZVR, sind hierbei auch in der Kommunikation mit der BGRCI, in wie weit wir hier eine Unterstützung erfahren könnten.

Für alle die an Selbsttest/Laientests interessiert sind haben wir über unseren Geschäftsstellenverbund eine kleine Charge von Tests mit voraussichtlicher Lieferung in KW 18 erworben. Es handelt sich um Nasocheck Comfort SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest (Covid-19-Schnelltest von Lepu medical zur Eigenanwendung – BfArM-Aktenzeichen 5640-S-104/21).
Solange der Vorrat reicht können die Tests per Mail an mail@zvr.de bestellt werden.

Hinweis:
1 Verpackungseinheit (VE) = 5 Tests / Mindestbestellmenge: 5 VE.
Die Verpackungseinheit ist zum Mitgliedspreis von 18,75 € (entspricht 3,75  €/Test) zzgl. MwSt. + Versand erhältlich.

Stand: 15.04.2021


ZDH FAQs zu Coronatests in Betrieben

Das ZDH hat ein Dokument mit FAQs zur Thematik der Testung in Betrieben erstellt, das wir hiermit mit Ihnen teilen wollen.

Stand: März 2021


Bundeskabinett beschließt Testangebotspflicht für Arbeitgeber – Erste Informationen

Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-Covid-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, mit der eine Verpflichtung aller Arbeitgeber zum Angebot von Corona-Tests eingeführt und die Geltungsdauer dieser Arbeitsschutzverordnung insgesamt bis zu 30. Juni verlängert wird.

Für die Betriebe ist die mit der Verlängerung einhergehende Einführung einer Verpflichtung zum Angebot von Corona-Tests von zentraler Bedeutung. So werden in einer neuen Regelung in § 5 alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Woche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus anzubieten. Gemäß § 5 Abs. 2 sind darüber hinaus bestimmten Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko zweimal pro Woche Testangebote zu unterbreiten.

Eine Pflicht der Beschäftigten zur Nutzung des Testangebotes wird nicht normiert.

Für die Praxis von besonderer Bedeutung sind folgende Hinweise:

  • Laut Verordnungsbegründung können von den Arbeitgebern „PCR-Tests, Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung (in- oder außerhalb der Arbeits-stätte) oder zur Selbstanwendung angeboten werden“. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass „das Angebot an die Beschäftigten zur Durchführung von Testungen durch Dritte die Beauftragung entsprechender Dienstleister miteinschließt“. Hierunter dürfte nach unserer Lesart auch die Nutzung von Teststrukturen Dritter, wie insbesondere kommunale oder private Testcenter, zu verstehen sein. Beide Möglichkeiten, den Beschäftigten Selbsttests/Laientests anbieten als auch Teststrukturen Dritter nutzen zu können, dürften für die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks von besonderer praktischer Bedeutung sein.
  • Hinsichtlich der Frage, ob die Testungen innerhalb der vergütungspflichtigen Arbeitszeit der Beschäftigten durchzuführen sind, wird ausgeführt, dass diese Entscheidung im Rahmen betrieblicher Vereinbarungen zu treffen ist.

Gemäß § 5 Abs. 3 der Verordnung sind „Nachweise über die Beschaffung von Tests nach Abs. 1 und Abs. 2 oder Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten vom Arbeitgeber vier Wochen aufzubewahren“. Weitere Dokumentationspflichten sind nicht vorgesehen.

Stand: April 2021


Neue Handlungshilfen der BG BAU: Corona-Hygienekonzept für das Unternehmen erstellen

Berlin, 24.03.2021. Als Unterstützung für Unternehmen der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Handlungshilfen zur Erstellung eines Hygienekonzepts veröffentlicht. Jedes Unternehmen in Deutschland muss derzeit ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen, mit dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. März 2021 vor.

Die zwei neuen Handlungshilfen der BG BAU umfassen eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können. In der Übersicht kann zudem erfasst werden, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen.

Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:

  • Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen
  • Lüftungsregeln für Arbeitsräume
  • Abstand halten
  • Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz
  • Arbeitsplatzhygiene (auch Pausen- und Sanitärräume)
  • Persönliche Hygiene
  • Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall
  • Schnelltests
  • Informationen der Beschäftigten

Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz.

Die beiden Handlungshilfen für Bauwirtschaft und Gebäudereinigung stehen zum Download zur Verfügung:

https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/corona-hygienekonzept-baugewerbe/

https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/corona-hygienekonzept-gebaeudereinigung/

Eine zusätzliche Erläuterung zum Corona-Hygienekonzept finden Sie hier:

https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/erlaeuterungen-zum-corona-hygienekonzept/

Stand: 24.03.2021


Empfehlung zu regelmäßigen Corona-Tests in Betrieben

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) appelliert gemeinsam mit den Spitzenverbänden BDA, BDI und DIHK an Unternehmen, ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anzubieten.

Link zur Kampagne „Wir testen, damit alle gesund bleiben.“https://www.zdh.de/service/fuer-betriebe/corona-wir-testen/

Hier finden Sie auch hilfreiche Hinweise und eine FAQ-Liste zur Testung, zu den verschiedenen Arten von Tests, eine Liste zugelassener Test etc.

Empfohlen wird zumindest die Einführung von regelmäßigen Selbsttest (sog. Laientest). Sofern möglich, sollen Schnelltest angeboten werden (geschultes Personal für die Durchführung notwendig).

Die Verbände gehen davon aus, dass bei steigenden Inzidenzen und einer aggressiveren Corona-Mutation das Testen im Betrieb – neben bestehenden Pandemieplänen und Hygienekonzepten – bis mindestens Juni eine wichtige Brücke ist, bis im großen Umfang die Wirkung der Impfstrategie greift. Eine generelle Testpflicht besteht aktuell nicht! Unbeschadet des freiwilligen Angebots von Corona-Testungen seitens der Betriebe an ihre Beschäftigten sehen einzelne Landesregelungen für bestimmte Konstellationen Testpflichten vor, in die ggf. auch die Kunden einbezogen werden.

Aufgrund der aktuellen Markt- und Preissituation empfehlen wir Ihnen, die Angebote genau zu vergleichen und Großbestellungen zu vermeiden. Sicherlich werden die Preise für die Tests in Kürze ein „normaleres“ Niveau erreichen.

Stand: 23.03.2021


ZDH-Rundschreiben zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung

Das Bundeskabinett hat gestern die am 15. März 2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021 verlängert und auch einige Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen. Das Rundschreiben mit dem Link zur aktuellen Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier:

Stand: 12.3.2021


ZDH Info: Corona-Pandemie: Vereinbarungen der Bundesregierung mit den
Ministerpräsidenten der Länder vom 03.03.2021

Bundesregierung und Bundesländer haben sich am 3. März 2021 auf neue Regelungen zur Pandemiebekämpfung verständigt. Der aktuelle Lockdown wird zwar grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Allerdings werden Rahmenbedingungen dafür benannt, dass bereits bis dahin, erstmalig zum 8. März, weitere Öffnungsschritte erfolgen können. Maßgeblich unterstützt werden soll dieser Öffnungspfad – dies auch über
den 28. März hinaus – durch eine Beschleunigung der Impfstrategie und eine Fortentwicklung der Teststrategie. Das Beschlussdokument und eine schematische Darstellung der Öffnungsschritte können Sie hier herunterladen.

Stand: 4.3.2021


Bundesregierung: Aktuelle Regeln und Einschränkungen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724

Grafik zu den Öffnungsschritten der Bundesregierung

Stand: 3.3.2021


Beschluss zur Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 3. März 2021

Stand: 3.3.2021


DHZ informiert:
Anträge ab sofort möglich – Neustarthilfe für Soloselbstständige

Jetzt können Soloselbständige eine einmalige Betriebskostenpauschale von maximal 7.500 Euro beantragen. Noch gilt sie aber nicht für alle. Die wichtigsten Infos zu Neustarthilfe.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/neustarthilfe-fuer-soloselbststaendige-wie-man-sie-beantragen-kann/150/32542/410702?fbclid=IwAR0ZmkMwHdyNVQdGmqDzGzDmtfPvroBr6rHEdoLzlkMfEnvs8SpRHYlAidk

Stand: 16.02.2021


FAQ zur ArbeitsschutzVO des BDA

Die Bundvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
e. V. (BDA) hat zur aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) anliegenden Fragen-Antwort-Katalog erstellt, welchen wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen möchten.

Haben sie Fragen zum Arbeitsschutz?

Der Geschäftsstellenverbund Heilbronn beschäftigt eigene Fachkräfte zum Thema Arbeitsschutz. Rufen Sie uns gerne in der ZVR-Geschäftsstelle oder unter T. 0800 5555 0800 an.

Stand: 29. Januar 2021


Corona Dokumentation für Betriebe des ZDH

Der ZDH hat auf seiner Internetseite eine aktualisierte Fassung der Corona-Musterdokumentation
als Hilfestellung für die Betriebe veröffentlicht. Die PDFs möchten wir Ihnen hier als Download zur Verfügung stellen:

Stand: 29. Januar 2021


Übersicht Coronaverordnungen der Bundesländer

Im Folgenden möchten wir Ihnen eine Übersicht über die neuen Verordnungen der einzelnen Länder zur Verfügung stellen. Die Links zu den Seiten der Bundesländer, werden von den Bundesländern selbst, ständig auf dem neuesten Stand gehalten:

Baden Württemberg   https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg
Bayern:   https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Berlin:   https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Brandenburg:   https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/3__sars_cov_2_eindv
Bremen:   https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2020_11_30_GBl_Nr_0134_signed.pdf
Hamburg:   https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/
Hessen   https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
Mecklenburg Vorpommern   https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/
Niedersachsen   https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html
 NRW:   https://www.land.nrw/de/media/galerie/coronaschutzverordnung-ab-16-dezember
Rheinland Pfalz:   https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Saarland   https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung-stand-2020-12-15.html
 Sachsen   https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8419
Sachsen Anhalt   https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/amtliche-informationen/#c236673
Schleswig Holstein   https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html
Thüringen   https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage  
Selbstverständlich steht Ihnen die Geschäftsstelle für weitere Rückfragen per Mail oder Telefon zur Verfügung.

Stand: Januar 2021