Berufsgenossenschaft: Alternative Betreuung

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer ist für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Es ist also unternehmerische Pflicht eine geeignete sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für die Beschäftigten zu organisieren.

Für die Wahrnehmung dieser Verpflichtung bietet die BG RCI ihren Mitgliedsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten das so genannte „alternative Betreuungsmodell“ an. Dabei werden Sie im Rahmen einer Schulungs- und Motivationsveranstaltung darüber informiert, wie eine Arbeitsschutzorganisation im Betrieb aufgebaut werden kann. Zudem werden Sie dafür sensibilisiert, Gefährdungspotenziale im Hinblick auf die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu erkennen sowie selbstständig Lösungen zur Reduzierung derselben zu finden und umzusetzen. Kostenintensive vertragliche Vereinbarungen mit entsprechenden externen Beratungsdiensten sind so nicht erforderlich. Informationen unter www.bgrci.de.