Das BEB Hinweisblatt 9.2 muss zurückgezogen werden!

Pressemitteilung:

Ende April 2023 ist das vom Arbeitskreis „Sachverständige“ im Bundesverband Estrich und Belag e.V., erstellte Hinweisblatt “Hinweise zur Festlegung und zur Beurteilung zulässiger Maß- und Ebenheitsabweichungen im Fußbodenbau außerhalb DIN 18202“ vom BEB publiziert worden.

Das Hinweisblatt enthält falsche und missverständliche Inhalte und Begrifflichkeiten, es greift in die Kalkulationshoheit der Parkett- und Bodenleger ein und es werden neue Prüfpflichten definiert.

Im Mai 2023 erfolgte dann durch betroffene Verbände eine erste schriftlich formulierte Kritik zu dem Hinweisblatt, mit dem Angebot, dieses gemeinsam zu überarbeiten.

Nachdem das Hinweisblatt nach einer Videokonferenz der Vorstände des BVPF und des BEB im Juni 2023 zurück gezogen wurde, ist es im Juli unverändert wieder veröffentlicht worden.

Der oben aufgeführte Sachverhalt hat unter anderem mit dazu geführt, dass die unten genannten Handwerksverbände und der überwiegende Teil der Industrieverbände aus der Initiative PRiF ausgetreten sind.

Mit Erstellung dieses Hinweisblattes, ohne die Einbindung der tangierenden Verbände, hat der BEB den 2017 erstellten Verfahrenskodex der Initiative PRiF ad absurdum geführt.

In einer weiteren Videokonferenz der Vorstände des BVPF und des BEB Ende Oktober 2023 wurde vereinbart, dass eine von den unten genannten Verbänden erstellte Pressemitteilung, mit einer Aufforderung  zur gemeinschaftlichen Überarbeitung, nicht veröffentlicht und im Gegenzug das Hinweisblatt wieder zurückgezogen wird.

Auf dem Internationalen Sachverständigentreffen in Schweinfurt am 17. November 2023 ist der Vorsitzende des BEB, Daniel Rendler, in seiner Begrüßungsrede auf das Hinweisblatt eingegangen und hat mitgeteilt, dass das Hinweisblatt bestehen bleibt und spätestens im Januar 2024 wieder veröffentlicht wird.

Im Nachgang wurde am 21. November 2023 dazu dem BEB ein Diskussionspapier zum Hinweisblatt 9.2 mit 13 Kritikpunkten und dazu passenden Änderungsvorschlägen von den unten aufgeführten Verbänden übermittelt.

Daraufhin wurden vom Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik Manfred Weber und Ralf Wollenberg, sowie von der Fachgruppe Fliesen und Naturstein im ZDB, Bernd Stahl, zu einer Sitzung des BEB Arbeitskreises „Sachverständige“ am 9. Januar 2024 eingeladen.

Der Tagesordnungspunkt „Besprechung des Hinweisblatt 9.2 mit den Verbänden“ war der letzte Tagungspunkt der Sitzung. Begrüßt wurden die genannten Verbandsvertreter mit den Worten: „Wir haben uns das Hinweisblatt gestern noch einmal angesehen, das ist in Ordnung, wir ändern daran nichts“.

Die darauf folgende Diskussion konzentrierte sich wegen der Kürze der noch verfügbaren Zeit auf den Punkt „neue Prüfpflichten“.

Der BEB hat dann am 24. Januar 2024, ohne Abstimmung mit den unten genannten Verbänden, eine Pressemitteilung herausgegeben. In dieser Pressemitteilung wurde zumindest klargestellt, dass Parkett- und Bodenleger nicht für die Prüfung von Höhenbezugspunkten verantwortlich sind.

Auf sämtliche andere Kritikpunkte wurde nicht eingegangen.

Zwischenzeitlich sind Fälle bekannt, bei denen Architekten und Planer mit Bezug auf das BEB Hinweisblatt 9.2 von Parkett- und Bodenlegern unberechtigterweise fordern, Höhenbezugspunkte zu prüfen.

Für die unten aufgeführten Handwerksverbände ist es nicht hinnehmbar, dass ein für das bodenlegende Handwerk nicht bedeutender Verband mit derartigen Publikationen Parkett- und Bodenlegern „das Leben auf der Baustelle schwer macht“.

Wir fordern daher die Rücknahme des BEB Hinweisblattes 9.2!