EuGH Urteil: Kein Geld für Handwerker ohne Widerrufsbelehrung

Das Thema Widerrufsrecht / Dienstleistungen zum Nulltarif aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung ist für sich genommen nicht neu und ein wichtiges Thema, über das der ZDH in seinem Praxis Recht Format und mittels Begleitvideo ausführlich informiert.
Mit dem EuGH-Urteil wurde nun noch zusätzlich klargestellt, dass sich Betriebe bei fehlender Widerrufsbelehrung auch nicht auf einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung als letzten Rettungsanker berufen können, um Wertersatz für erbrachte Dienstleistungen zu erhalten, wenn der Verbraucher den Vertrag (nach einem langen Zeitraum) widerruft.
Es bleibt somit dabei: Bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen müssen Betriebe die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht beachten, da ansonsten das Risiko einer unfreiwilligen Dienstleistungserbringung zum Nulltarif besteht.

Hier können Sie das Merkblatt downloaden: