Bei einem Mitarbeiter besteht der Verdacht auf Corona?

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Das können Sie tun:
Ein begründeter Verdacht, besteht laut Rober-Koch-Institut, wenn eine Person in den vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem nachgewiesenen Covid-19-Erkrankten hatte und die Person nun selbst Symptome wie Fieber, Husten, Heiserkeit oder Atemnot aufweist. Sollte dies bei Ihrem Mitarbeiter der Falls sein, schicken Sie ihn bitte zuerst nach Hause, mit der Bitte, seinen Hausarzt telefonisch zu informieren.
Sorgen Sie dann für entsprechende Reinigung am Arbeitsplatz und stellen Sie fest, mit welchen weiteren Angestellten Ihr Mitarbeiter in Kontakt war.

Das weitere Vorgehen:
Wenn Ihr Mitarbeiter den Verdacht seinem Arzt gemeldet hat, ist dieser verpflichtet den Verdachtsfall an das Gesundheitsamt zu übergeben, welches fortan für den Meldeweg und weitere Maßnahmen zuständig ist. Die Behörde wird sich (möglicherweise) auch mit Ihnen als Betrieb in Verbindung setzen und Sie darüber informieren, wie Sie sich als Unternehmen, zu verhalten haben.

Bis zum Testergebnis:
Für die Übergangszeit sollten Sie als Arbeitgeber mit dem betroffenen Mitarbeiter eine Übereinkunft dazu finden, wie sie die Zeit zuhause verrechnen, sofern der Mitarbeiter keine Krankmeldung erhalten hat. Hier könnte der Abbau von Überstunden oder Heimarbeit eine Alternative sein.

Das Ergebnis ist positiv:
Die Meldung über ein positives Testergebnis erhalten Sie als Arbeitgeber vom Gesundheitsamt, dass Sie im Zuge dessen auch darüber aufklärt, wie mit den Mitarbeiter, welche im engen Kontakt zum Erkrankten waren, umzugehen ist.
Bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz, die Entscheidung hierzu liegt beim Gesundheitsamt bzw. dem behandelden Arzt, sollten Sie als Arbeitgeber während der Erkrankung mit Ihrem Mitarbeiter zur Absprache von Lohnfortzahlung oder Heimarbeit in Kontakt bleiben.