Frühjahrs-Mitgliederversammlung des ZVR

Am 12. April 2024 trafen sich die Delegierten des Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR) virtuell zur satzungsgemäßen Frühjahrs-Mitgliederversammlung. „Wir sind immer wieder überrascht, wie gut der Austausch auch online stattfinden kann. Termine wie diese sind für unser Handwerk für den Wissenstransfer und Infoaustausch äußerst wichtig“, berichtet Ralf Vowinkel, Präsident des ZVR.

Aus den vielfältigen Themen seien die nachfolgenden kurz besonders erwähnt.

Mutmaßlich unseriöse Polsterbetriebe

Flächendeckend sind in Deutschland Betriebe unterwegs, welche Polsterarbeiten auf sog. „Raumausstatter-Niveau“ mit schönen Geschichten zur eigenen Betriebs- und Familienhistorie anbieten. Am Ende gibt es schlecht bearbeitete Möbelstücke und/oder eine Rechnung mit dem mehrfachen Betrag des ursprünglich genannten Kostenansatzes.

Seit geraumer Zeit beschäftigt dies den ZVR. Dieser ist hierbei in engem Kontakt  und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Polizeidienststellen, der Wettbewerbszentrale, Handwerkskammern, dem ZDH sowie Landesverbänden und Innungen. Einige Kammern führen hier bereits Musterprozesse.

Sollten den Betrieben oder deren Kunden Flyer oder andere Materialen und Erkenntnisse vorliegen, so bittet der ZVR um entsprechende Info.

Generation Handwerk

Seit einigen Wochen ist im Rahmen der Ausbildungsinitiative Generation Handwerk die neue Homepage www.generationshandwerk.de mit einem Stellenfinder sowie Infos für interessierte Jugendliche, Eltern und Ausbildungsbetriebe am Start. Unter dem Motto „Teilen erwünscht“ freut sich der ZVR, wenn alle Betriebe, Mitarbeiter, Schulen, Verantwortliche und Industrie die Homepage verbreiten und die dort aufgeführten Social Media Icons teilen. Dirk Lindemann als einer der Projektverantwortlichen und Anja Beck von der ZVR Geschäftsstelle erläuterten den Projektfortschritt und die Möglichkeiten für alle Beteiligten..

Außerdem behandelte die Frühjahrs-Mitgliederversammlung die Abgrenzung zwischen dem Maler u. Lackierer-Handwerk zum Raumausstatter-Handwerk. Hierzu wird es einen ersten Termin im Mai 2024 zwischen den Gewerken geben.

Kritisch betrachtet wurde das Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz, welches vom Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen wurde und für alle Ausbildungsberufe mit Wirkung ab 2025 gelten soll. Für das Validierungsverfahren sollen sich nach den bisherigen Plänen Personen bewerben können, die eine gewisse Zeit im besagten Beruf gearbeitet haben. Die Rede ist bisher vom 1,5-fachen der regulären Ausbildungszeit. Beim Validierungsverfahren soll dann in Absprache mit Experten der Kammern festgelegt werden, in welchen Tätigkeiten die Interessenten im Vergleich zum Ausbildungs-Referenzberuf geprüft werden. Mit Probearbeiten und im Gespräch müssen sie ihr Können dann beweisen. Eine schriftliche Prüfung gibt es nicht. Im Anschluss kann die “überwiegende” oder die “volle”  Vergleichbarkeit festgestellt werden. Dabei ermöglicht die “volle Vergleichbarkeit” den Zugang zu Aufstiegsfortbildungen wie der Meisterprüfung.

Im Rahmen der Regularien bestätigte der Kassen- und Rechnungsprüfungsausschuss durch die Herren Dieter Augustin und Dittmar Posern die Ordnungsmäßigkeit der Finanzen und empfahl die Entlastung von Präsidium und Geschäftsführung. Mit einstimmigem Votum erfolgte dies dann auch.