Stundung von Beiträgen bzw. Reduzierung von Beitragsvorschüssen durch die BG RCI

Aktuell (seit dem 1.1.2021) sind die im letzten Jahr geltenden Sonderregelungen (generell keine Sicherheitsleistung erforderlich, Zinsfreiheit) ausgelaufen.

Dies bedeutet, dass für die Stundung von Beiträgen (wieder) die Richtlinien für Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse der BG RCI gelten. D.h. Stundungen sind selbstverständlich nach Einzelfallprüfung möglich, bei Beträgen bis 50.000 Euro grundsätzlich auch ohne eine Sicherheitsleistung. Der Zinssatz für Stundungen beträgt in 2021 p.a. 1,12%, je angefangenen Monat 0,09%.

Sofern Sie für Ihren Betrieb absehen können, dass die Lohnsumme in 2021 voraussichtlich um mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr zurückgehen wird, kann parallel ein formloser Antrag auf Vorschussanpassung nach den Vorschussrichtlinien der BG RCI gestellt werden.

Lohnnachweis 2020

Die Mittel für die Aufgaben der Berufsgenossenschaft werden durch Beiträge der Unternehmerinnen und Unternehmer aufgebracht, die versichert sind oder Arbeitskräfte (dazu zählen auch Aushilfen) beschäftigen.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den für das Unternehmen maßgebenden Gefahrklassen und dem Arbeitsentgelt der beschäftigten Arbeitskräfte. Die gesetzliche Frist, die Arbeitsentgelte zu übermitteln, endet am 16.2.2021.

Die Meldungen der Arbeitsentgelte über das UV-Meldeverfahren erfolgen ausschließlich über die gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder Ausfüllhilfen. Dafür ist ein Abgleich Ihrer Stammdaten nötig. Ihre Zugangsdaten für das UV-Meldeverfahren wurden Ihnen mitgeteilt.

Wenn Sie im Jahr 2020 Arbeitskräfte beschäftigt haben:
Für die Beitragsberechnung ist es notwendig, dass Sie den elektronischen Lohnnachweis abgeben. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns diesen möglichst unverzüglich übermitteln.

Wenn Sie keine Arbeitskräfte im Jahr 2020 beschäftigt haben:
Es ist nicht erforderlich einen elektronischen Lohnnachweis abzugeben. Sollten Sie bereits einen Stammdatenabruf vorgenommen haben, müssen Sie diesen bitte in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm stornieren.