Einführung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung zum 1. Januar 2020

Der Bundestag hat eine Mindestausbildungsvergütung für Azubis beschlossen. Demnach erhalten Auszubildene ab dem 1. Januar 2020 im ersten Lehrjahr 515 Euro im Monat.

Ziel ist es, die Abbrecherquote zu senken

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz die Berufsausbildung attraktiver machen und Abbrecherzahlen in der Ausbildung verringern. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte im Bundestag, die duale Ausbildung sei neben “Made in Germany” ein Markenzeichen Deutschlands. Erfolg sei aber kein Selbstläufer, sagte sie mit Verweis auf nicht besetzte Lehrstellen.

Gerade im Handwerk möchte man mit einer Mindestausbildungsvergütung, den sehr unterschiedlichen Tarifverträgen entgegenwirken. Doch gerade hier könnte sich die Mindestausbildungsvergütung möglicherweise negativ auswirken, da kleinere Betriebe die eventuellen Mehrkosten nicht mehr tragen können.

Ob der Plan der Bundesregierung hier aufgeht, wird sich also erst zeigen müssen. Holger Schwannecke, der Generalsekretär des ZDH hat zum Thema Mindestausbildungsvergütung allerdings seine Bedenken. Schon zu den damaligen Vorschlägen von Bundesbildungsministerin Karliczek erklärte er: „Mit dem Vorschlag, eine Mindestausbildungsvergütung gesetzlich festzulegen, wird die Schmerzgrenze von vielen ausbildenden Handwerksbetrieben gerade in strukturschwachen Regionen überschritten. Jede gesetzliche Regelung einer Mindestausbildungsvergütung muss den gerade im Handwerk besonders ausgeprägten Unterschieden zwischen den Branchen und Regionen gerecht werden”.

Quellen:

https://www.handwerk-magazin.de/das-sind-die-folgen-des-geplanten-azubi-mindestlohns/150/516/366103

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mindestausbildungsverguetung-so-viel-soll-jeder-azubi-verdienen/150/16264/380167

 

Wie hoch ist der “Mindestlohn für Azubis”?

Tabelle: Höhe der Mindestausbildungsvergütung

  1. Ausbildungsjahr 2. Jahr
(+18% im Vergleich zum 1. Jahr)
3. Jahr
(+35% im Vergleich zum 1. Jahr)
4. Jahr
(+40% im Vergleich zum 1. Jahr)
im Jahr 2020 515 Euro 608 Euro 695 Euro 721 Euro
im Jahr 2021 550 Euro 649 Euro 743 Euro 770 Euro
im Jahr 2022 585 Euro 690 Euro 790 Euro 819 Euro
im Jahr 2023 620 Euro 732 Euro 837 Euro 868 Euro

Quelle: https://www.dgb.de/themen/++co++6d9da96c-fa35-11e9-a31d-52540088cada