Minijobs und Übergangsbereich

Bei Minijobs gilt ab 1. Oktober 2022 eine neue Entgeltgrenze, die sich aus einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden und dem gesetzlichen Mindestlohn (ab Oktober 2022: 12 € pro Stunde) ergibt. Sie beträgt seit dem 1.10.2022 520 € monatlich und steigt mit jeder Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns an. Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen im Bereich der Minijobs und des Übergangsbereichs (Midijobs) erhalten Sie anbei den Informations-Flyer des ZDH.
Darin werden z. B. die Neuregelungen zur dynamisierten Entgeltgrenze bei Minijobs und die geänderten Voraussetzungen für ein nur gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der
Geringfügigkeitsgrenze erläutert.