Tarifgespräche und Ergebnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10. Juli fanden im Haus der IG-Metall die Tarifgespräche bzgl. Entgelttabellen und Ausbildungsvergütungen für das Raumausstatter- und Sattlerhandwerk statt. Nach zähen Verhandlungsgesprächen konnte ein Abschluss für 24 Monate erzielt werden. Wichtige Info für unsere Mitglieder aus Hessen: in Hessen gilt ein eigener Tarifvertrag, der von diesem Abschluss nicht betroffen ist.

Das Verhandlungsergebnis sieht eine Tariferhöhung um 2,95 Prozent plus einen „Null-Monat“  (Juli 2019) vor. Das heißt, es wurden effektiv 2,7 Prozent für das Jahr 2019 ausverhandelt, gültig allerdings erst ab 1.08.2019 und ab dem 1.07.2020 eine Erhöhung von 1,95 % für West und 2,95 Prozent für den Osttarif.

Danach wäre auch eine Angleichung Ost/West erreicht.

Die Vereinbarung gilt bis zum 30.06.2021 und kann dann gekündigt werden.

Für die Ausbildungsvergütungen wurde eine Anpassung an die wahrscheinlich ab 01.01.2020 geltende Mindestausbildungsvergütung vereinbart:

Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2019:

  1. Ausbildungsjahr 530 €
  2. Ausbildungsjahr 610 €
  3. Ausbildungsjahr 710 €

Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2020:

  1. Ausbildungsjahr 570 €
  2. Ausbildungsjahr 650 €
  3. Ausbildungsjahr 750 €

Wichtig für die Ausbildungsbetriebe ist die Vereinbarung, dass die jeweilige Erhöhung der Ausbildungsvergütung erst ab Beginn des nächsten Ausbildungsjahres erfolgt. Ausbildungsbeginn  kann der 01.08.2019 oder der 01.09.2019 sein.

Damit konnte hier eine Flexibilisierung erreicht werden.

Auch wenn die Ausbildungsvergütung um mehr als 40 € gestiegen ist, so liegt sie unterhalb der Vereinbarung des hessischen und südbayrischen Tarifvertrages innerhalb der Branche und im unteren Bereich der Ausbildungsvergütungen des Handwerks und der Tarifabschlüsse der IG-Metall.

Hier war kein Verhandlungsspielraum mehr vorhanden.

Die Tarifvertragsparteien haben bis zum 25.08.2019 Frist, dem Ergebnis zuzustimmen oder nachzuverhandeln. Die Tarifkommissionen der Gewerkschaft und des ZVR haben dem Ergebnis zugestimmt.

 

Die ab August 2019 geltenden Entgelttabellen finden Sie hier: Entgelttabellen downloaden

Hinweis:
Ab 1.07.2020 sind die Entgelte Ost/West angepasst.
Im Falle der Flexibilisierung erfolgt die monatliche Entgeltzahlung auf der Basis eines verstetigten Monatseinkommens nach folgender Rechenformel:
Vertraglicher Stundenlohn einschließlich Zulagen, mal tarifliche wöchentliche Arbeitszeit, mal Faktor 4,35 = verstetigtes Monatseinkommen.