Unternehmensberatung Dieter Perk -Förderrichtlinie: KMU Förderprogramm für Unternehmensberatungen wird fortgeführt

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird mit der aktuellen Richtlinie auch in 2024 fortgesetzt. Mit dem Programm können sich KMU Beratungsleistungen bezuschussen lassen.

Die Förderung richtet sich weiterhin an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch diese sollen durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten in die Lage versetzt werden, externen Rat bei anstehenden unternehmerischen Herausforderungen einzuholen.

Das Programm wurde im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit verschlankt. Mit der neuen Förderung entfällt die Unterscheidung der Antragstellergruppen. Es gibt nur noch eine Gruppe: kleine und
mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Die max. förderfähigen Beratungskosten betragen für alle förderberechtigten Unternehmen 3.500 €.

Der Zuschuss beträgt:
– 50 % der förderfähigen Beratungskosten im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land
Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier), demnach maximal 1.750 €.
– 80 % der förderfähigen Beratungskosten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit
Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig), demnach maximal
2.800 €.
– Jedes förderberechtigte Unternehmen kann zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr
gefördert bekommen. Ausschlaggeben ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
– Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte
Unternehmen maximal fünf Beratungen gefördert bekommen.

Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen (Tag der
Gewebeanmeldung oder Handelsregistereintragung bzw. bei Freiberuflern der Tag der Anmeldung
beim Finanzamt), müssen ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen.
Das Gründungsdatum gilt nun auch bei Übernahme oder Beteiligung an einem bestehenden
Unternehmen.

In der neuen Förderperiode gewinnen die bereichsübergreifenden Themen Gleichstellung der
Geschlechter, Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit an Bedeutung und sollten im
Rahmen der Beratung beachtet werden. Darüber hinaus werden Beratungsinhalte gefördert, die dazu
dienen, die unternehmerischen Kompetenzen zu vertiefen und Arbeitsplätze zu sichern.


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