ZDH informiert zu Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Bundesregierung hat am 16. März 2022 eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die am 20. März 2022 in Kraft tritt und befristet bis zum 25. Mai 2022 gelten soll. Weitere Informationen finden Sie im angehangenen PDF oder auf der Homepage des ZDH.