Berufsbekleidung steuerlich anerkannt!

In vielen Unternehmen tragen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine zur Branche und Tätigkeit passende Berufsbekleidung. Mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzkleidung, für die der Arbeitgeber immer aufkommen muss, regeln Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen, wer die Kosten für Anschaffung und Pflege der Kleidungsstücke übernehmen muss.

Übernimmt ein Unternehmen, die Anschaffung der Arbeitskleidung selbst, gewinnt er doppelt. Einerseits kann er sicherstellen, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem professionellen und zum Unternehmen passenden Outfit ausgestattet sind. Andererseits kann er die Ausgaben für die Anschaffung sowie für die kontinuierliche Pflege und Instandhaltung als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. Das Gleiche gilt, wenn er diese Aufgaben teilweise oder ganz einem Textildienstleister überlässt.

Typische Berufsbekleidung ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerfrei

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt die Überlassung der vom Fiskus anerkannten Kleidungsstücke keinen geldwerten Vorteil dar und muss daher nicht versteuert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die textile Ausstattung an die Beschäftigten nur ausgeliehen wird oder ob sie in deren Eigentum übergeht. Übernehmen Beschäftigedie Pflege der steuerlich anerkannten Berufskleidung selbst, können sie die laufenden Kosten dafür – genauso wie anderenfalls der Arbeitgeber – steuerlich absetzen.      

Bei vollständiger Kostenübernahme umsatzsteuerlich nicht relevant

Entscheidet sich ein Arbeitgeber dafür, die steuerlich anerkannte Berufsbekleidung für seinen Betrieb zu mieten, hat das keinen Einfluss auf die Umsatzsteuer. Voraussetzung: Die Kleidungsstücke werden den Beschäftigten unentgeltlich überlassen. Behält der Chef jedoch vom Lohn seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils einen bestimmten Betrag als „Kleidergeld“ ein, um seine Leasing-Ausgaben ganz oder teilweise zu decken, stellt dieser Betrag beim Arbeitgeber eine umsatzsteuerpflichtige Einnahme dar.

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