Corona: BG RCI-Schutzmaßnahmen für Handwerkerinnen und Handwerker

Während viele Beschäftigte derzeit von Zuhause aus arbeiten, können Handwerkerinnen und Handwerker nicht einfach ins Homeoffice wechseln. Ein enger Kontakt zwischen ihnen und ihren Kundinnen und Kunden lässt sich bei ihren Arbeiten oftmals nicht vermeiden.

Mehr denn je müssen Beschäftigte im Handwerk jetzt darauf achten, sich bei der Arbeit zu schützen. Neben den grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie das Abstandhalten von anderen Personen (mindestens 1,5 Meter) und Einhaltung von Hygieneregeln (Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder Taschentuch, regelmäßige Händereinigung, nicht an Mund, Nase und Augen fassen) empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung für Handwerkerinnen und Handwerker während der Corona-Pandemie im Kundendienst folgende weitergehende Maßnahmen und Vorgehensweisen:

  • Vor Antritt des Termins abklären, ob sich am Arbeitsort eine Person in angeordneter häuslicher Isolierung befindet. Ein Arbeitseinsatz ist dann nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und in begründeten Notfällen unter den vom Gesundheitsamt angeord-neten Auflagen vertretbar.
  • Beschäftigte, die Atemwegsinfektionen oder Fieber zeigen, sollten der Arbeit fernbleiben.
  • Unterweisung zu grundlegenden Hygieneregeln (Abstand halten, Begrüßung ohne Handschlag, Husten/Niesen in die Armbeuge, regelmäßige Händereinigung, Berühren des Gesichts vermeiden etc.).
  • Für den Weg zum Kunden vorzugsweise Individualverkehr nutzen, wenn möglich Einzelfahrten. Bei Sammelfahrten mit Firmenfahrzeugen sollte die Anzahl der Personen im Fahrzeug möglichst durch parallele Nutzung von Privatfahrzeugen reduziert werden.
  • Direkte Kundenkontakte auf ein Mindestmaß reduzieren, dabei immer Abstand halten (mindestens 1,5 Meter). Auf eine Gegenzeichnung von Dokumenten z.B. Stundennachweisen, Regieberichten durch den Auftraggeber sollte verzichtet werden.
  • Direkte, enge Zusammenarbeit von Beschäftigten vermeiden, auch hier möglichst Abstand voneinander halten (mindestens 1,5 Meter).
  • Personalwechsel innerhalb der Teams zur Vermeidung zusätzlicher persönlicher Kontakte möglichst vermeiden.
  • Pausen so organisieren, dass ein Mindestabstand zwischen den Beschäftigten (mindestens 1,5 Meter) eingehalten werden kann, zum Beispiel durch Pausenmöglichkeit im Freien, versetzte Pausenzeiten.
  • Arbeiten so organisieren, dass in kleineren Räumen möglichst nur eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter arbeitet.
  • Arbeitsbereiche regelmäßig lüften.
  • Die gründliche Reinigung der Hände (mindestens 20 Sekunden) ist vor der Nahrungsaufnahme und nach dem Toilettengang zwingend und sollte auch vor dem Verlassen des Arbeitsortes nach Beendigung der Arbeiten vorgenommen werden.
  • Auch wenn in den meisten Fällen Seife und Handtücher vor Ort vorhanden sind, kann das Mitführen von sauberen Papierhandtüchern und Seife sinnvoll sein. Sollten keine Waschmöglichkeiten vorhanden sein, ist die Mitnahme von Händedesinfektionsmitteln eine Alternative.

Weitere wichtige Informationen der BG RCI und die Antwort auf die Frage, was zu tun ist, wenn ein Mitarbeiter positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, finden Sie in den folgenden Handreichungen, welche Sie auch gerne aushängen oder an Ihre Mitarbeiter weitergeben dürfen:

–> Corona-Fall im Betrieb: Was ist zu tun? 

–> Fragen und Antworten zur Corona-Pandemie