Corona Tagebuch: Betriebe sollten Betroffenheit dokumentieren

Unberechtigt beantragte Zuschüsse und Liquiditätshilfen können von den Behörden zurückgefordert werden. Zu Nachweiszwecken sollten die Betriebe daher ein “Corona-Tagebuch” führen.

In den letzten Wochen wurde auch unter https://www.bgvht.de/corona-infos/, über die aktuelle Entwicklung und das umfangreiche Maßnahmenpaket der Bundesregierung berichtet, das es den Unternehmen ermöglichen soll, die Corona-Krise zu überstehen. Zusätzlich haben die Bundesländer eigene Programme aufgelegt.

Insgesamt gibt es inzwischen eine nie dagewesene Anzahl von Möglichkeiten, die betriebliche Liquidität, sofern sie unter der Corona-Krise leidet, zu verbessern. Dazu gehören insbesondere:

  • Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
  • Soforthilfen (nicht rückzahlbare Zuschüsse) von Bund und Ländern für KMU
  • KfW-Sonderprogramm 2020 und KfW-Schnellkredite
  • Hessen-Mikroliquidität der WIBank
  • Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen
  • Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Beteiligungen, Kredite etc.)
  • Steuererleichterungen und Stundungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben
  • Erleichterungen bei der Inanspruchnahme von Bürgschaften

Mittlerweile mehren sich allerdings Anzeichen, dass sich um diese Hilfen nicht nur Betriebe bemühen, die tatsächlich durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind: Neben Betrügern, die ohne jede Berechtigung Geld abgreifen, versuchen auch Betriebe, die schon vor Jahresbeginn 2020 in Schwierigkeiten gesteckt haben, Mittel zu beantragen.

Einerseits ist es verständlich, dass Betriebe angesichts der Unwägbarkeiten einer sich ausbreitenden Epidemie und der sich voraussichtlich anschließenden Wirtschaftskrise mit Liquidität eindecken wollen, andererseits widerspricht es eindeutig den Förderbedingungen, wenn

  • Betriebe Zuschüsse oder Kredite beantragen unter dem Vorwand, ihre betrieblichen Schwierigkeiten seien coronabedingt, die Betriebe aber in Wahrheit schon vorher in Schwierigkeiten steckten, oder
  • Betriebe Zuschüsse oder Kredite beantragen, die auf ihren Bankkonten noch über ausreichend Liquidität verfügen, weil sie aktuell kaum coronabedingte Einbußen erleiden.

Wie es die Bundesregierung versprochen hat, prüfen Banken und Behörden das Vorliegen der Voraussetzungen momentan oft nur oberflächlich, um schnell (oft innerhalb von wenigen Tagen) auszahlen zu können und der Zahl der Anträge Herr zu werden. Schließlich geht es um Betriebe, die die Liquidität tatsächlich sofort benötigen und nicht warten können.

Nie war es so schnell, einfach und unkompliziert möglich, finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten. Das Online-Formular ist innerhalb von 15 Minuten ausgefüllt und der Bewilligungsbescheid über die Corona-Soforthilfe liegt in einigen Bundesländern innerhalb von wenigen Stunden im E-Mail-Postfach. Eine gründliche Prüfung wäre aber in einigen Fällen besser. Denn hinter der schnellen und oberflächlichen Prüfung verbirgt sich gleichzeitig eine Gefahr: Die Unternehmen werden nämlich nachträglich dezidiert nachweisen müssen, inwieweit sie berechtigt waren, die Soforthilfen in Anspruch zu nehmen. Spätestens mit der Steuererklärung 2020, in der sie auch die erhaltenen Soforthilfen in voller Höhe versteuern müssen (sofern das Unternehmen 2020 einen Gewinn erzielt hat), wird dieser Nachweis zu erbringen sein.

Auch aus Gründen der Liquiditätsplanung sollten sich Betriebe einen Überblick verschaffen, welche nicht rückzahlbaren Zuschüsse sie erhalten haben, welche Kredite beantragt wurden, wann diese in welchen Raten zurückzuzahlen sind und welche Steuern oder Abgaben gestundet wurden und wann sie nachzuzahlen sind.

Aus diesem Grund sollten Unternehmer auch ein “Corona-Tagebuch” führen – egal ob sie ihren Betrieb komplett schließen oder mangels Personal nur einzelne Baustellen stillgelegt werden mussten. Die Unternehmer sollten darin die wirtschaftlichen Ereignisse im Unternehmen ab März 2020 erfassen und festhalten, was sie dazu bewogen hat, die Liquiditätshilfen zu beantragen. Damit bereiten Sie sich auf die zu erwartenden Prüfungen durch die Behörden vor.

Unter https://www.bgvht.de/corona-wirtschaft/corona-betriebe-sollten-betroffenheit-dokumentieren/ finden Sie eine solche Tagebuch-Vorlage.

Quelle: Newsletter BGVHT