ZDH Rundschreiben zur Ausbildung

In einem Rundschreiben informierte der ZVR in den vergangenen Tagen die Mitgliedsorganisationen über das ZDH-Schreiben zu den Eckpunkten für die Wiederaufnahme des Lehrbetriebes in der Corona-Krise.
Über die Inhalte des Schreibens wollen wir Sie an dieser Stelle ebenfalls informieren.

Die von der Bundesregierung vorgegebenen Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregelungen sind auch in den wiedereröffneten Berufsbildungsstätten zu beachten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert über die wichtigsten Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs.

Am 15. April 2020 haben Bund und Länder eine schrittweise Lockerung der pandemiebedingten Einschränkungen beschlossen. Sobald die Bildungsstätten des Handwerks ihre Pforten wieder öffnen dürfen, ist dafür zu sorgen, dass die Aktivitäten unter geordneten und sicheren Rahmenbedingungen gemäß dem Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 der Bundesregierung wiederaufgenommen werden. Die weiterhin bestehenden Beschränkungen werden vorerst jedoch keinen „Normalbetrieb“ wie vor der Corona-Krise erlauben, sondern eine Aufgaben-und Ressourcenpriorisierung erforderlich machen.

Mit einem von den DHKT-Abteilungen Berufsbildung und Gewerbeförderung gemeinsam erarbeiteten Eckpunktepapier soll ein Beitrag für eine geordnete, den Gesundheitsschutz wahrende Wiederaufnahme des Lehr- und Prüfungsbetriebs geleistet werden. Es richtet sich insbesondere an die Träger der Bildungseinrichtungen, um die geeigneten Maßnahmen für eine Wiederaufnahme rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Der Anstoß für dieses Eckpunktepapier kam vom ZDB.

Dieses Papier ist bereits mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) abgestimmt. Es ist aber sicherlich notwendig, in einem nächsten Schritt die Arbeitsschutzstandards noch weiter zu konkretisieren. Dazu werden seitens der VBG zurzeit Handlungshilfen (z. B. Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungshilfe) vorbereitet, die noch in dieser Woche veröffentlicht werden sollen. Wir werden mit den entsprechenden Dokumenten sukzessive auf Sie zukommen.